Arbeitsschutzbestimmungen Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes müssen Beachtung finden. Hier kommen Sie zum JArbSchG.
Haftpflichtversicherung Der Schulträger schließt für die Dauer des Praktikums eine Haftpflichtversicherung ab und trägt auch die Kosten.
Sozialversicherungen Es besteht Versicherungsfreiheit.
Unfallversicherung Das Praktikum gilt als schulische Veranstaltung. Die Schüler sind somit automatisch versichert.
Praktikaart: Ferienpraktika
Arbeitsschutzbestimmungen Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes müssen Beachtung finden. Hier kommen Sie zum JArbSchG.
Haftpflichtversicherung Bei Ferienpraktika müssen die Jugendlichen sich selbst haftpflichtversichern.
Sozialversicherung Praktika, die kürzer als 2 Monate (50 Arbeitstage) dauern, sind von der Versicherungspflicht befreit. Ansonsten besteht Kranken-, Renten- und Pflege-versicherungspflicht für den Arbeitgeber. (Hinweis: 15- bis 17jährige Jugendliche dürfen nach dem JArbSchG höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr in den Ferien arbeiten.)
Unfallversicherung Da im Fall eines Unfalls der gesetzliche Versicherungsschutz nicht unbedingt greifen muss (Prüfung ob geringfügige Tätigkeit), wird empfohlen, dass der Jugendliche eine private Unfallversicherung abschließt.
Rechtsauskunft zum Arbeitsrecht/Sozialversicherungen erhalten Sie unter Telefon: 01 80 56 76 71 3 von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr.