Arbeitsschutz und versicherungsrechtliche Regelungen

Praktikaart: Schulpraktia (Schülerpraktika, Praxistag, PAL)


Arbeitsschutzbestimmungen
Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes müssen Beachtung finden.
Hier kommen Sie zum JArbSchG.

Haftpflichtversicherung
Der Schulträger schließt für die Dauer des Praktikums eine Haftpflichtversicherung ab und trägt auch die Kosten.

Sozialversicherungen
Es besteht Versicherungsfreiheit.

Unfallversicherung
Das Praktikum gilt als schulische Veranstaltung. Die Schüler sind somit automatisch versichert.

Praktikaart: Ferienpraktika


Arbeitsschutzbestimmungen
Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes müssen Beachtung finden.
Hier kommen Sie zum JArbSchG.

Haftpflichtversicherung
Bei Ferienpraktika müssen die Jugendlichen sich selbst haftpflichtversichern.

Sozialversicherung
Praktika, die kürzer als 2 Monate (50 Arbeitstage) dauern, sind von der Versicherungspflicht befreit. Ansonsten besteht Kranken-, Renten- und Pflege-versicherungspflicht für den Arbeitgeber.
(Hinweis: 15- bis 17jährige Jugendliche dürfen nach dem JArbSchG höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr in den Ferien arbeiten.)

Unfallversicherung
Da im Fall eines Unfalls der gesetzliche Versicherungsschutz nicht unbedingt greifen muss (Prüfung ob geringfügige Tätigkeit), wird empfohlen, dass der Jugendliche eine private Unfallversicherung abschließt.


Rechtsauskunft zum Arbeitsrecht/Sozialversicherungen erhalten Sie unter
Telefon: 01 80 56 76 71 3 von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr.
(C)2012 Verein der Freunde und Förderer der Andert-Mittelschule Ebersbach e.V.